Was "Kommunismus" bedeutet, müsste ein Westeuropäer eigentlich ganz genau wissen, denn er ist in einem gewissen Sinne die letzte Frucht seiner eigenen geschichtlichen Entwicklung. Freilich kennt ein Westeuropäer, zu seinem Glücke, den Kommunismus nur als eine Idee oder ein Zukunftsideal, wogegen es Russland vorbehalten wurde, ihn als eine verwirklichte Gesellschaftsordnung kennen zu lernen. ? Es wurde ein ungeheures, vorher kaum denkbares experimentum in corpore vili verwirklicht. Einer der mächtigsten Staaten Europas wurde dazu als Versuchsfeld benutzt. ? (Alle) Grundlagen der bürgerlichen Ordnung (sind hier), mindestens als Rechtsprinzipien, wirklich abgeschafft. ? Die Grenzen der Vertragsfreiheit sind nicht nur sehr eng gezogen, sondern - was das wichtigste ist - nicht durch irgendwelche ständige Rechtsnormen, sondern nur durch Verwaltungspolitik reguliert, und das Prinzip der Unantastbarkeit der aus Vertragsverhältnissen erworbenen Rechte hat keine Geltung; im Gegenteil haben die Regierungsmaßnahmen hier prinzipiell immer rückwirkende Kraft. ... Dass keine Glaubens-, Rede- und Versammlungsfreiheit existiert, dass der Begriff der subjektiven öffentlichen Rechte überhaupt keine Anwendung findet, versteht sich von selbst und ist bekannt genug. Was aber vielleicht die Hauptsache ist: die Idee des Rechtes selber, als einer objektiv überpersönlichen, eigenmächtigen Instanz, die den Gesetzgeber ebenso wie die Untertanen gleichmäßig bindet, die subjektiven Rechte der Persönlichkeit schützt und jeder Willkür ihre unüberbrückbare feste Grenze setzt, wird ganz folgerichtig sowohl prinzipiell als praktisch verleugnet und in Übereinstimmung mit der materialistischen Gesellschaftsauffassung durch die Idee der Klassendiktatur, der Interessen der Proletariatsherrschaft ersetzt. ... Die Politik der Regierung kann schwanken, sie kann der Persönlichkeit größere oder geringere Freiheit im Gebiete des bürgerlichen und wirtschaftlichen Lebens gewähren, ? aber alles ist eben der Regierungswillkür überlassen, die nicht nur jeden Augenblick alle Rechtsnormen - mit rückwirkender Kraft - ändern kann, sondern auch in jedem einzelnen Falle gegen die bestehende Rechtsordnung handeln darf.
(Aus dem Beitrag von Simon L. Frank)